H i n w e i s e 

zu Immatrikulation, Zulassungsprüfungen, Reifeprüfung

sowie sonstige wichtige Informationen

ANMELDUNG zur Zulassung und Ablegung von Externistenprüfungen

1. ANTRAG

Der Antrag auf Zulassung zur Ablegung von Externistenprüfungen erfolgt im Externistenreferat des Stadtschulrates für Wien (1010 Wien, Wipplingerstraße 28). Dieses stellt nach etwa 5-6 Wochen ein DEKRET aus, in dem die Gegenstände und der Prüfungsstoff festgelegt sind. Das Dekret wird an die für den Kandidaten / die Kandidatin zuständige Prüfungskommission weitergeleitet. KandidatInnen mit einem Familiennamen mit Anfangsbuchstaben S – Z werden an die Externistenprüfungskommission (=EPK) am Bundesoberstufenrealgymnasium, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 70 (=BORg 3) zugewiesen. Hier muss der Kandidat / die Kandidatin einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis. Reisepass) vorlegen.

2. PRÜFUNGS-ANMELDUNG

Wenn das Dekret an der Externistenprüfungskommission BORg 3 vorliegt, ist die Anmeldung zu einer Externistenprüfung möglich. Dazu muss ein Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und die Gebühr von € 13.- in bar bzw. mittels Bankomatkarte / Kreditkarte im Sekretariat der EPK entrichtet werden.

Alle Briefsendungen müssen an die EPK am Borg 3 adressiert und ausreichend frankiert sein.

Außerhalb des Parteienverkehrs steht Ihnen ein eigener Briefkasten, der sich vor dem Sekretariat der EPK befindet, für Anfragen und Mitteilungen zur Verfügung.

Aktuelle Informationen und die vorgegebenen Öffnungszeiten sind vor dem Sekretariat der EPK angeschlagen.

PRÜFUNGEN / PRÜFUNGSSTOFF / SPRECHSTUNDEN

Im Sekretariat der EPK liegt ein Themenkatalog auf, aus dem der Prüfungsstoff fotokopiert werden kann. Fragen zum Prüfungsstoff müssen mit der Prüferin / dem Prüfer abgeklärt werden.

PrüferInnen, Prüfungstermine und Sprechstunden der PrüferInnen können sich gegebenenfalls, insbesondere zu Beginn eines neuen Schuljahres, ändern. Für die Sprechstunden ist eine Anmeldung nicht erforderlich, in dringenden Fällen erreichen Sie die PrüferInnen telefonisch in ihren Lehrerzimmern .

An unterrichtsfreien Tagen entfallen die Sprech- und Sekretariatsstunden.

In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung. Bei negativer schriftlicher Teilprüfung muss auch die mündliche Teilprüfung abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten.  Ist auch die Gesamtnote negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Prüfung zu erfolgen. Bei negativer Gesamtbeurteilung jedoch positiver schriftlicher Teilprüfung ist nur die mündliche Teilprüfung zu wiederholen; dazu ist eine neue Anmeldung im Sekretariat der EPK notwendig.

In jedem Unterrichtsgegenstand ist ein höchstens dreimaliges Antreten zu einer Prüfung möglich. Liegt danach keine positive Gesamtbeurteilung vor, gibt die EPK Auskunft über den weiteren möglichen Ablauf.

Externistenprüfungen beginnen in der Regel um 14 30 Uhr. Pünktliches Erscheinen ist dabei unbedingt erforderlich.

Zu jeder Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Die Dauer der schriftlichen Zulassungsprüfungen beträgt je nach Schulstufe und Gegenstand 50, 100 oder 150 Minuten, die Dauer der mündlichen Prüfung unterliegt keiner Begrenzung, beträgt aber im Durchschnitt 10 bis 15 Minuten.

Vergessen Sie bitte nicht, zu allen Prüfungen auch Schreibgerät sowie die für die jeweiligen Fächer erforderlichen sonstigen Behelfe und Geräte (Schreibzeug, Wörterbücher, Taschenrechner, Zeichengeräte etc.) mitzubringen. Das Papier wird schulseits zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Blätter und Bögen müssen bei Beendigung der Prüfung abgegeben werden.

REIFEPRÜFUNG :

Wurden alle erforderlichen Zulassungsprüfungen positiv abgelegt, sollte umgehend die Festlegung der Spezialbereiche für die mündlichen Teilprüfungen erfolgen. Die Ablegung der Reifeprüfung ist frühestens sechs Monate nach der letzten Zulassungsprüfung möglich.

Anmerkungen:

·         Für jeden Unterrichtsgegenstand, der zur mündlichen Reifeprüfung gewählt wird, liegen im Externistensekretariat Spezialgebiete auf, aus denen pro Gegenstand eines auszuwählen ist.

·         Die erforderlichen LESELISTEN aus DEUTSCH, ENGLISCH oder einer anderen Fremdsprache müssen von der Prüferin / vom Prüfer genehmigt und unterschrieben werden.

·         Nach der Festlegung der Spezialbereiche und Leselisten ist die persönliche Anmeldung zur Reifeprüfung im Sekretariat der EPK möglich.

·         Bei Wiederholungen bzw. Fortsetzungen ist stets eine neue Anmeldung erforderlich! Die Spezialbereiche und Leselisten bleiben unverändert.

·         Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist ein Prüfungsantritt nicht möglich!

·         Die Beginnzeiten der Reifeprüfung werden spätestens eine Woche vor der Reifeprüfung per Aushang bekanntgegeben.

·         Für die Klausurarbeiten in den Fächern DEUTSCH, ERSTE und ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE sowie DARSTELLENDE GEOMETRIE stehen max. 5 Stunden (300 Minuten) Arbeitszeit zur Verfügung, in den Fächern BIOLOGIE, LATEIN, MATHEMATIK und PHYSIK max. 4 Stunden (240 Minuten).

·         Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse rechtzeitig mit Ihren Prüferinnen / Prüfern in deren Sprechstunden Kontakt auf.

AUSSTELLUNG EINES ZEUGNISSES UND/ODER EINER BESTÄTIGUNG:

Zur Anforderung von Bestätigungen oder eines Zeugnisses ist das dafür vorgesehene Formular „Bestätigungsanforderung“ (zur freien Entnahme vor dem Externistensekretariat) vollständig auszufüllen und im Externistensekretariat abzugeben bzw. in den Briefkasten einzuwerfen. Bei Abholung während der Parteienverkehrszeiten ist eine Gebühr von € 13.- in bar bzw. mittels Bankomatkarte / Kreditkarte zu entrichten. Wird eine Zusendung gewünscht, ist unmittelbar bei Abgabe der „Bestätigungsanforderung“ die o.a. Gebühr zuzüglich Porto für den eingeschriebenen Brief zu begleichen.