H i n w e i s e
zu Immatrikulation,
Zulassungsprüfungen, Reifeprüfung
sowie sonstige wichtige Informationen
ANMELDUNG zur Zulassung und
Ablegung von Externistenprüfungen
1. ANTRAG
Der Antrag auf Zulassung zur
Ablegung von Externistenprüfungen erfolgt im Externistenreferat des
Stadtschulrates für Wien (1010 Wien, Wipplingerstraße 28). Dieses stellt
nach etwa 5-6 Wochen ein DEKRET aus, in dem die Gegenstände und der
Prüfungsstoff festgelegt sind. Das Dekret wird an die für den Kandidaten / die
Kandidatin zuständige Prüfungskommission weitergeleitet. KandidatInnen mit
einem Familiennamen mit Anfangsbuchstaben S – Z werden an die
Externistenprüfungskommission (=EPK) am Bundesoberstufenrealgymnasium,
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 70 (=BORg 3) zugewiesen. Hier muss der
Kandidat / die Kandidatin einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis. Reisepass) vorlegen.
2. PRÜFUNGS-ANMELDUNG
Wenn das Dekret an der Externistenprüfungskommission BORg 3 vorliegt, ist die
Anmeldung zu einer Externistenprüfung
möglich. Dazu muss ein Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben
und die Gebühr von € 13.- in bar bzw. mittels Bankomatkarte / Kreditkarte
im Sekretariat der EPK entrichtet werden.
Alle Briefsendungen müssen an die
EPK am Borg 3 adressiert und ausreichend frankiert sein.
Außerhalb des Parteienverkehrs
steht Ihnen ein eigener Briefkasten, der sich vor dem Sekretariat der EPK befindet,
für Anfragen und Mitteilungen zur Verfügung.
Aktuelle Informationen und die
vorgegebenen Öffnungszeiten sind vor dem Sekretariat der EPK angeschlagen.
PRÜFUNGEN / PRÜFUNGSSTOFF / SPRECHSTUNDEN
Im Sekretariat der EPK liegt ein Themenkatalog auf, aus dem der
Prüfungsstoff fotokopiert werden kann. Fragen zum Prüfungsstoff müssen mit der
Prüferin / dem Prüfer abgeklärt werden.
PrüferInnen, Prüfungstermine und
Sprechstunden der PrüferInnen können sich gegebenenfalls, insbesondere zu
Beginn eines neuen Schuljahres, ändern. Für die Sprechstunden ist eine
Anmeldung nicht erforderlich, in dringenden Fällen erreichen Sie die
PrüferInnen telefonisch in ihren Lehrerzimmern .
An unterrichtsfreien Tagen
entfallen die Sprech- und Sekretariatsstunden.
In Gegenständen, die schriftlich
und mündlich geprüft werden, erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung.
Bei negativer schriftlicher Teilprüfung muss auch die mündliche Teilprüfung
abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten. Ist
auch die Gesamtnote negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Prüfung zu
erfolgen. Bei
negativer Gesamtbeurteilung jedoch positiver schriftlicher Teilprüfung ist nur die mündliche Teilprüfung zu
wiederholen; dazu ist eine neue Anmeldung im Sekretariat der EPK notwendig.
In jedem Unterrichtsgegenstand ist
ein höchstens dreimaliges Antreten zu
einer Prüfung möglich. Liegt danach keine positive Gesamtbeurteilung vor,
gibt die EPK Auskunft über den weiteren möglichen Ablauf.
Externistenprüfungen beginnen in
der Regel um 14 30 Uhr. Pünktliches
Erscheinen ist dabei unbedingt erforderlich.
Zu jeder Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis
mitzubringen.
Die Dauer der schriftlichen Zulassungsprüfungen beträgt je nach
Schulstufe und Gegenstand 50, 100 oder 150 Minuten, die Dauer der mündlichen Prüfung unterliegt keiner Begrenzung, beträgt
aber im Durchschnitt 10 bis 15 Minuten.
Vergessen Sie bitte nicht, zu
allen Prüfungen auch Schreibgerät sowie die für die jeweiligen Fächer
erforderlichen sonstigen Behelfe und Geräte (Schreibzeug, Wörterbücher,
Taschenrechner, Zeichengeräte etc.) mitzubringen. Das Papier wird schulseits
zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Blätter und Bögen müssen bei
Beendigung der Prüfung abgegeben werden.
REIFEPRÜFUNG :
Wurden alle erforderlichen Zulassungsprüfungen positiv abgelegt, sollte umgehend die Festlegung der Spezialbereiche
für die mündlichen Teilprüfungen erfolgen. Die Ablegung der Reifeprüfung ist frühestens
sechs Monate nach der letzten Zulassungsprüfung möglich.
Anmerkungen:
·
Für jeden Unterrichtsgegenstand, der zur
mündlichen Reifeprüfung gewählt wird, liegen im Externistensekretariat Spezialgebiete auf, aus denen pro
Gegenstand eines auszuwählen ist.
·
Die erforderlichen LESELISTEN aus DEUTSCH, ENGLISCH oder einer anderen Fremdsprache
müssen von der Prüferin / vom Prüfer genehmigt und unterschrieben werden.
·
Nach der Festlegung der Spezialbereiche und Leselisten
ist die persönliche Anmeldung zur Reifeprüfung im Sekretariat der EPK möglich.
·
Bei Wiederholungen
bzw. Fortsetzungen ist stets eine neue Anmeldung erforderlich! Die
Spezialbereiche und Leselisten bleiben unverändert.
·
Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist ein
Prüfungsantritt nicht möglich!
·
Die Beginnzeiten der Reifeprüfung werden
spätestens eine Woche vor der Reifeprüfung per Aushang bekanntgegeben.
·
Für die Klausurarbeiten
in den Fächern DEUTSCH, ERSTE und ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE sowie DARSTELLENDE
GEOMETRIE stehen max. 5 Stunden (300 Minuten) Arbeitszeit zur Verfügung, in
den Fächern BIOLOGIE, LATEIN, MATHEMATIK und PHYSIK max. 4 Stunden (240 Minuten).
·
Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse
rechtzeitig mit Ihren Prüferinnen / Prüfern in deren Sprechstunden Kontakt auf.
AUSSTELLUNG EINES ZEUGNISSES UND/ODER EINER BESTÄTIGUNG:
Zur Anforderung von Bestätigungen oder eines Zeugnisses ist das dafür
vorgesehene Formular „Bestätigungsanforderung“ (zur freien Entnahme vor dem
Externistensekretariat) vollständig auszufüllen und im Externistensekretariat
abzugeben bzw. in den Briefkasten einzuwerfen. Bei Abholung während der
Parteienverkehrszeiten ist eine Gebühr von € 13.- in bar bzw. mittels
Bankomatkarte / Kreditkarte zu entrichten. Wird eine Zusendung gewünscht, ist
unmittelbar bei Abgabe der „Bestätigungsanforderung“ die o.a. Gebühr zuzüglich
Porto für den eingeschriebenen Brief zu begleichen.