EXTERNISTEN


Hinweise zu Immatrikulation, Zulassungsprüfungen, Reifeprüfung sowie sonstige wichtige Informationen zu Externistenprüfungen


1. ANTRAG


Detailinformationen dazu finden Sie auch unter der offiziellen Homepage des Externistenreferats im SSR Wien: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/beratung/externisten/

Bitte informieren Sie sich eingehend über den Ablauf Ihrer gesamten möglichen Externistenlaufbahn unbedingt vor der Antragsstellung im SSR, da Sie bereits bei Ihrem Antrag auch die Gegenstände und die Form Ihrer Reifeprüfung festlegen müssen. Diese Wahl hat zusammen mit Ihrer schulischen Vorbildung Einfluss auf das Ausmaß der Zulassungsprüfungen. Es gibt daher abgestimmt auf Ihre persönliche Bildungslaufbahn günstige und ungünstige Vorgehensweisen, die in Beratungsgesprächen vor der Antragstellung geklärt werden sollten. Eine spätere Änderung des Dekrets ist nur mit Abmeldung und Neuanmeldung möglich, wodurch neben möglichen vermeidbaren Kosten eine erhebliche zeitliche Verzögerung entstehen kann.

Der Antrag auf Zulassung zur Ablegung von Externistenprüfungen erfolgt im Externistenreferat des Stadtschulrates für Wien (1010 Wien, Wipplingerstraße 28, Parterre). Bitte achten Sie auf die Parteienverkehrszeiten. Dieses stellt nach etwa 5-6 Wochen ein DEKRET aus, in dem die Gegenstände und der Prüfungsstoff festgelegt sind. Das Dekret wird Ihnen per RSB-Brief persönlich zugestellt. Obwohl dieses Dekret auch elektronisch in unserem EDV-System erfasst ist, ersuchen wir Sie, uns anlässlich Ihrer ersten Prüfungsanmeldung eine Kopie Ihres Dekrets für unsere Unterlagen zu überlassen. KandidatInnen, deren Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben S – Z beginnt, werden an die Externistenprüfungskommission (=EPK) am Bundesoberstufenrealgymnasium, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 70 (=borg3) zugewiesen. Bitte bringen Sie zu jeder Prüfung einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wir bitten Sie auch um eine Ausweiskopie für unsere Unterlagen.

6. AUSSTELLUNG VON ZEUGNISSEN UND BESTÄTIGUNGEN

Bestätigungen und Zeugnisse können gegen eine Gebühr von € 14,30 jederzeit zu den Parteienverkehrszeiten ausgestellt werden.

Die Ausstellung der Reifeprüfungszeugnisse kann jedoch einige Tage in Anspruch nehmen, da diese vom Vorsitzenden der Reifeprüfung - meist LandesschulinspektorInnen – persönlich unterfertigt werden müssen.