Hinweise
zu Immatrikulation, Zulassungsprüfungen, Reifeprüfung sowie sonstige
wichtige Informationen zu Externistenprüfungen
1. ANTRAG
Detailinformationen dazu finden Sie auch unter der offiziellen Homepage des
Externistenreferats im SSR Wien: http://www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/beratung/externisten/
Bitte informieren Sie sich eingehend über den Ablauf Ihrer gesamten möglichen
Externistenlaufbahn unbedingt vor der Antragsstellung im SSR, da Sie bereits
bei Ihrem Antrag auch die Gegenstände und die Form Ihrer Reifeprüfung
festlegen müssen. Diese Wahl hat zusammen mit Ihrer schulischen Vorbildung
Einfluss auf das Ausmaß der Zulassungsprüfungen. Es gibt daher abgestimmt
auf Ihre persönliche Bildungslaufbahn günstige und ungünstige
Vorgehensweisen, die in Beratungsgesprächen vor der Antragstellung geklärt
werden sollten. Eine spätere Änderung des Dekrets ist nur mit Abmeldung
und Neuanmeldung möglich, wodurch neben möglichen vermeidbaren Kosten
eine erhebliche zeitliche Verzögerung entstehen kann.
Der Antrag auf Zulassung zur Ablegung von Externistenprüfungen erfolgt
im Externistenreferat des Stadtschulrates für Wien (1010 Wien, Wipplingerstraße
28, Parterre). Bitte achten Sie auf die Parteienverkehrszeiten. Dieses stellt
nach etwa 5-6 Wochen ein DEKRET aus, in dem die Gegenstände und der Prüfungsstoff
festgelegt sind. Das Dekret wird Ihnen per RSB-Brief persönlich zugestellt.
Obwohl dieses Dekret auch elektronisch in unserem EDV-System erfasst ist, ersuchen
wir Sie, uns anlässlich Ihrer ersten Prüfungsanmeldung eine Kopie
Ihres Dekrets für unsere Unterlagen zu überlassen. KandidatInnen,
deren Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben S – Z beginnt, werden an
die Externistenprüfungskommission (=EPK) am Bundesoberstufenrealgymnasium,
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 70 (=borg3) zugewiesen. Bitte
bringen Sie zu jeder Prüfung einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wir
bitten Sie auch um eine Ausweiskopie für unsere Unterlagen.
- 2. PRÜFUNGSANMELDUNG
Sobald Ihnen Ihr persönliches Dekret vorliegt, ist die Anmeldung zu jeder
beliebigen Externistenprüfung entsprechend Ihres Dekrets möglich.
Bitte planen Sie Ihre Prüfungen genau auf Basis Ihres Dekretes. Bitte
beachten Sie, dass auch beispielsweise Prüfungen aus dem Wahlpflichtfach
zu einem Pflichtfach getrennte Prüfungen darstellen, die einzeln angemeldet
aber ev. gemeinsam mit dem Pflichtfach absolviert werden können (falls
Sie das überhaupt wünschen).
Für jede anzumeldende Prüfung muss ein Anmeldeformular vollständig
ausgefüllt und unterschrieben werden und die Gebühr von derzeit € 14,30
in bar bzw. mittels Bankomatkarte / Kreditkarte im Sekretariat der EPK
entrichtet werden. Anmeldeformulare finden Sie auch auf unserer Homepage
zum Download.
Außerhalb des Parteienverkehrs steht Ihnen ein eigener Briefkasten, der
sich vor dem Sekretariat der EPK befindet, für Anfragen und Mitteilungen
zur Verfügung. Sie können uns aber auch per Mail oder FAX kontaktieren.
Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter Kontakte.
Bei der Prüfungsanmeldung können Sie auch im Sekretariat Kopien der
gültigen Themenkataloge anfertigen lassen. Diese finden Sie aber auch
bei den einzelnen Prüfungsfächern auf unsere Homepage.
Bitte beachten Sie, dass nur die vollständigen, offiziellen Themenkataloge
für die einzelnen Schulstufen der Prüfungsgebiete gemäß Ihres
Dekrets Prüfungsgrundlage darstellen. Diverse Skripten oder Schulbücher
stellen nicht unbedingt eine rechtlich verbindliche Basis dar. Im Zweifelsfall
erhalten Sie Beratung in unserem Sekretariat.
3. PRÜFUNGSSTOFF UND
BERATUNG
PrüferInnen, Prüfungstermine und Sprechstunden der PrüferInnen
können sich gegebenenfalls, insbesondere zu Beginn eines neuen Schuljahres, ändern.
Für die Sprechstunden ist eine Anmeldung nicht erforderlich, bitte fragen
Sie aber in Ihrem eigenen Interesse vor einem Sprechstundenbesuch an der jeweiligen
Schule des Prüfers/ der Prüferin nach, ob diese auch tatsächlich
stattfindet, da in Fällen von Konferenzen, Krankheit, Teilnahme an Fortbildungs-
und Schulveranstaltungen,… die Sprechstunde entfallen kann. Alle PrüferInnen
sind auch per Mail kontaktierbar. Bitte beachten Sie aber dabei, dass die PrüferInnen
diese Tätigkeit nur neben einer vollen Lehrverpflichtung ausüben
und kein Sekretariat für die Erledigung Ihres Mailverkehrs zur Verfügung
haben. Es kann daher sein, dass die Beantwortung einige Tage dauert.
An unterrichtsfreien Tagen entfallen die Sprech- und Sekretariatsstunden.
4.
PRÜFUNGSMODALITÄTEN
In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden,
erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung. Sie können ohne
vorherige schriftliche Prüfung nicht zum mündlichen Prüfungsteil
antreten, sofern ein schriftlicher Teil in diesem Gegenstand für Sie laut
Dekret vorgesehen ist. Umgekehrt können (positive wie negative) schriftliche
Prüfungen nicht wiederholt werden, wenn nicht zuvor eine zugehörige
mündliche Prüfung eine Gesamtprüfung mit Gesamtbeurteilung ergibt.
Bei einer negativen schriftlichen Teilprüfung muss somit auch die mündliche
Teilprüfung abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten. Ist
auch die Gesamtnote negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Wiederholung
der Prüfung zu erfolgen. Bei negativer Gesamtbeurteilung jedoch positiver
schriftlicher Teilprüfung müssen Sie nur die mündliche Teilprüfung
wiederholen. Dazu ist ebenfalls eine neue Anmeldung im Sekretariat der EPK
notwendig. Es gilt also der Grundsatz, dass alle Prüfungen oder Prüfunsteile,
die positiv beurteilt werden konnten, nicht mehr wiederholt werden müssen
bzw. dürfen.
In jedem Unterrichtsgegenstand ist ein höchstens dreimaliges Wiederholen
einer Prüfung möglich. Insgesamt stehen Ihnen also maximal vier Antrittsmöglichkeiten
zur Verfügung. Falls Sie – was wir Ihnen und uns natürlich
nicht wünschen – trotzdem alle Prüfungsmöglichkeiten erschöpft
haben, beraten wir Sie gerne über mögliche Alternativen oder
weiteres Vorgehen.
Alle schriftlichen Zulassungsprüfungen beginnen – sofern nicht anders
angekündigt - um
14.30 Uhr. Pünktliches Erscheinen ist dabei in Ihrem eigenen Interesse
unbedingt erforderlich, da eine Verspätung gleichzeitig auch eine Verkürzung
Ihrer zur Verfügung stehenden Arbeitszeit bedeutet. Zu jeder Prüfung
ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Die Dauer der schriftlichen Zulassungsprüfungen beträgt je nach Schulstufe
und Gegenstand 50, 100 oder 150 Minuten. Genaue Informationen dazu erhalten
Sie im Sekretariat und bei den Detailinformationen zu den Prüfungsgegenständen
auf unserer Homepage. Das gestempelte Prüfungspapier wird von uns zur
Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Blätter sowie alle Prüfungsangaben
müssen bei Beendigung der Prüfung abgegeben werden. Vergessen Sie
in Ihrem eigenen Interesse bitte nicht, zu allen Prüfungen auch Schreibutensilien
sowie die für die jeweiligen Fächer erforderlichen sonstigen Behelfe
und Geräte (Schreibzeug, Wörterbücher, Taschenrechner, Zeichengeräte,
etc.) mitzubringen.
Die Dauer der mündlichen Zulassungsprüfung unterliegt keiner gesetzlichen
Regelung, beträgt aber im Durchschnitt 10 bis 15 Minuten. Üblicherweise
haben Sie nach dem Erhalt der beiden unabhängigen Fragen eine Vorbereitungszeit
von ca. 20-30 Minuten, auf die jedoch kein Anspruch besteht. Die von Ihnen
erstellten Vorbereitungsunterlagen können Sie bei der mündlichen
Prüfung verwenden, werden aber keinesfalls in die Beurteilung einbezogen,
da es sich ja um eine mündliche Prüfung handelt.
5. REIFEPRÜFUNG:
Wurden alle erforderlichen Zulassungsprüfungen positiv abgelegt, sollte
umgehend die Festlegung der Spezialbereiche für die mündlichen Teilprüfungen
erfolgen. Die Ablegung der Reifeprüfung ist zum nächsten Maturatermin
möglich, sofern Ihre Anmeldung innerhalb der im Terminplan festgelegten
Anmeldefrist erfolgt. (Anmeldegebühr € 14,30 für die gesamte
Reifeprüfung). Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Vorbereitung
dieser Maturaanmeldung bis zu einige Wochen Zeit benötigen, da Sie ggf.
Leselisten abgeben müssen und auch die Unterschrift der PrüferInnen
zu den von Ihnen gewünschten Spezialgebieten erforderlich ist. Diese können
Sie nur persönlich in den Sprechstunden einholen.
Der Vorsitzende der EPK berät Sie gerne in allen allgemeinen bzw. rechtlichen
Fragen zur Reifeprüfungen. Für (inhaltliche) Informationen über
einzelne Prüfungsgegenstände wenden Sie sich bitte an die zuständigen
FachprüferInnen.
Hinweise zur Reifeprüfung:
- Für jeden Unterrichtsgegenstand, der zur mündlichen Reifeprüfung
gewählt wird, liegen im Externistensekretariat Spezialgebiete auf, aus
denen pro Gegenstand eines auszuwählen ist.
- Die erforderlichen
LESELISTEN aus DEUTSCH, ENGLISCH oder einer anderen Fremdsprache müssen
von der Prüferin / vom Prüfer genehmigt
und unterschrieben werden.
- Nach der Festlegung
der Spezialbereiche und Leselisten ist die persönliche
Anmeldung zur Reifeprüfung im Sekretariat der EPK möglich.
- Bei Wiederholungen
bzw. Fortsetzungen der Reifeprüfung ist
stets eine neue Anmeldung erforderlich! Die Spezialbereiche
und Leselisten bleiben dabei
unverändert und müssen nicht neuerlich vorgelegt
werden.
- Ohne amtlichen Lichtbildausweis
ist ein Prüfungsantritt
nicht möglich!
- Die Beginnzeiten der
einzelnen Reifeprüfungen
werden spätestens eine
Woche vor der Reifeprüfung per Aushang bekanntgegeben.
Sie finden diese Termine auch auf unserer Homepage.
- Alle
schriftlichen Reifeprüfungen beginnen an den einzelnen
Prüfungstagen
jeweils um 8.00 Uhr, sofern nicht anders angekündigt.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vorher nach der
Prüfungsreihenfolge.
- Für die Klausurarbeiten
in den Fächern DEUTSCH, ERSTE und ZWEITE
LEBENDE FREMDSPRACHE sowie DARSTELLENDE GEOMETRIE stehen
max. 5 Stunden (300 Minuten) Arbeitszeit zur Verfügung,
in den Fächern BIOLOGIE, LATEIN,
MATHEMATIK und PHYSIK max. 4 Stunden (240 Minuten).
Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse rechtzeitig mit
Ihren
Prüferinnen / Prüfern in deren Sprechstunden
Kontakt auf.
6. AUSSTELLUNG
VON ZEUGNISSEN UND BESTÄTIGUNGEN
Bestätigungen und Zeugnisse können gegen eine Gebühr von € 14,30
jederzeit zu den Parteienverkehrszeiten ausgestellt
werden.
Die Ausstellung der Reifeprüfungszeugnisse kann jedoch einige Tage in
Anspruch nehmen, da diese vom Vorsitzenden der Reifeprüfung - meist LandesschulinspektorInnen – persönlich
unterfertigt werden müssen.