| Unterrichtsbesuch |
Mitarbeit
und pünktliche Anwesenheit im Unterricht sind Hauptkriterien der
Leistungsbeurteilung und eine wesentliche Voraussetzung für deinen
Schulerfolg. --> neu ab dem SJ 2011/12: Kollegsystem: 1. Die Fehlstundenregelung "Kollegsystem" gilt für
alle eigenberechtigten SchülerInnen ab der 6. Klasse. • mit dem
Lehrer abgesprochene Beratungsgespräche |
| Befreiung vom Unterrichtsbesuch |
| Auf
persönliches Ansuchen kann dich der Klassenvorstand für einzelne
Stunden bis zu einem Tag vom Unterrichtsbesuch befreien. Für längere
Befreiung vom Unterrichtsbesuch wende dich an den Schulleiter. |
| Verlassen des Schulgebäudes |
| *)
Während des Vormittagsunterrichts darfst du das Schulgebäude
in dringenden Fällen - z.B. plötzlicher Erkrankung - nur mit
Genehmigung durch deinen Klassenlehrer oder mit einem Passierschein (Direktion)
verlassen. *) Wenn du in Freistunden das Schulhaus verlassen möchtest, musst du (am Beginn des Schuljahres) eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (Haftungserklärung !) bringen. *) Wenn du in Freistunden das Haus verlassen darfst, musst du das PAUSENENDE abwarten. (Diese Regelung empfinden SchülerInnen immer wieder als unangenehm, ohne sie wäre aber eine Unterscheidung zwischen SchülerInnen, die das Haus während der Pause nur kurzfristig verlassen wollen oder aufgrund einer Freistunde länger weggehen, nicht möglich !) |
| Unterrichtsmittel |
| Laut
Schulunterrichtsgesetz bist du verpflichtet, die für den Unterricht
erforderlichen Arbeitsmittel (Hefte, Taschenrechner, Schreibmaterialien,
Lehrbücher...) mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden
Zustand zu erhalten. In den Gegenständen Bildnerische Erziehung und Bildnerisches Gestalten müssen Verbrauchsgüter (Farben, Pinsel, Stoffe .... ) selbst gekauft werden. Vom Staat werden nur dauerhafte Unterrichtsmittel (Werkzeuge ...) zur Verfügung gestellt. |
| Schäden |
| Bitte
behandle die Einrichtungsgegenstände des Schulgebäudes (Tische,
Kästen, Vorhänge ... ) schonend ! Die Schule verfügt nur über begrenzte finanzielle Mittel. Schäden bitte sofort melden, damit entschieden werden kann, ob der Verursacher (dessen Haushalts- versicherung) oder die Schule für die Behebung des Schadens aufkommen muss. |
| Verschmutzung |
| Verschmutze
die Klassenräume, Gänge und WCs nicht mutwillig. Außerdem
ist zu beachten, dass nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle
auf die Tische gestellt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann die für die Schule zuständige Reinigungsfirma mehr Geld verlangen, in Wiederholungsfällen werden wir diese unnötigen Mehrkosten von den SchülerInnen oder Klassen einfordern. |
| Schulärztin |
| Die
Schulärztin kannst du Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9 - 11.30
Uhr besuchen. Die Anmeldung ist an diesen Tagen bis 9 Uhr im Sekretariat erforderlich. Nur bei plötzlich auftretenden Beschwerden kannst du auch ohne vorherige Anmeldung zur Ärztin gehen. Für kleine Beschwerden gibt es im Sekretariat eine Hausapotheke. Für längerdauernde Befreiung vom Unterricht z.B. Leibesübungen oder Instrumentalunterricht ist ausschließlich die Schulärztin zuständig. Dein Hausarzt allein kann dich vom Unterrichtsbesuch nicht befreien. |
| Rauchen |
| ZIGARETTENRAUCHEN
IST GESUNDHEITSSCHÄDLICH und demnach IM GESAMTEN SCHULBEREICH VERBOTEN (= Schulgebäude, Schulhof, Vorplatz und Zugänge zur Schule). |
| Garderobenkästen |
| Für
Unterrichtsmittel und Kleider stehen Spinde zur Verfügung, die in
der Regel von zwei SchülerInnen benützt werden (Schlüsseleinsatz:
20.-). Darin dürfen keine verderblichen Speisen aufbewahrt werden. Am Ende des Jahres musst du den Spind vollständig ausräumen, da dieser in den Ferien gereinigt wird. Für Gegenstände, die trotzdem im Spind bleiben, kann keine Haftung übernommen werden ! |
| Mülltrennung |
Durch
das Abfallwirtschaftsgesetz bist du verpflichtet, den Abfall getrennt
zu entsorgen. Verwende dabei unbedingt die jeweiligen Abfallbehälter
für Papier, Dosen, Glas, Biomüll und Restmüll. DANKE
!
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