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TITEL:
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Bildnerische Erziehung |
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zus./vert./autonom:
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vertiefend: für SchülerInnen im BG-Zweig und im NAWI-Zweig (mit altern. Pflichtfach BE ab 7. Klasse),
zusätzlich: für alle anderen SchülerInnen |
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Zweig:
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Alle
Zweige (siehe oben) |
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Klasse/n:
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6.-8.
Klasse, (zusätzlich nur in 7. und 8. Klasse) |
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Wo.std./Jahr(e):
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2
Wochenstunden / 2-jährig |
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Fächerzuordnung:
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BE |
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Mögliche
Inhalte:
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Die
SchülerInnenn können sich noch mehr
als im regulären BE-Unterricht Inhhalte und Techniken
selbst wählen. Es ist möglich, individuellen Interessen und
Fähigkeiten nachzugehen.
Im
Wahlpflichtfach werden auch umfangreichere Inhalte und aufwändigere
Techniken angeboten, die z.B. aufgrund der größeren Gruppen
im regulären BE-Unterricht nicht durchführbar
sind. |
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Lernziele:
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Kennenlernen zusätzlicher Fachinhalte und Entwicklung künstlerischer
Kompetenz.
Das
Wahlpflichtfach soll durch die stärkere Förderung individueller
Ansätze den SchülerInnen helfen, die
Schwerpunkte der eigenen künstlerischen Arbeit herauszufinden
und diesen nachzugehen. |
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Formen der Leistungsfeststellung:
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³
Praktische Arbeiten,
³
Mitarbeit bei Theorie und
Praxis |
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Beurteilungskriterien:
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³
Anwesenheit (mind. 2/3),
³
Engagement,
³
Selbständigkeit bei der Erarbeitung
der Projekte
³
Mitarbeit |
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Maturaberechtigung:
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Vertiefende Schwerpunktprüfung aus BE:
für SchülerInnen des BE-Zweiges
und des NAWI-Zweig (mit altern. Pflichtfach
BE ab 7. Klasse);
Mündliche Teilprüfung (ohne Schwerpunkt) aus BE:
für alle anderen SchülerInnen |
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