WISSENWERTES für den SCHULALLTAG
Unterrichtsbesuch
Mitarbeit und pünktliche Anwesenheit im Unterricht sind Hauptkriterien der Leistungsbeurteilung und eine wesentliche Voraussetzung für deinen Schulerfolg.
Wenn du Unterrichtsstunden versäumst, erkundige dich bei Mitschüler*innen bzw. Lehrer*innen, welche Bereiche nachzubereiten sind.
Fernbleiben vom Unterricht ist nur gerechtfertigt
• wenn du erkrankst oder ein naher Angehöriger von dir gepflegt werden muss,
• wenn es ein unaufschiebbarer Arztbesuch oder Amtsweg erfordert,
• bei wichtigen familiären Gründen z.B. Hochzeit, Taufe, Beerdigung.
Nicht jede Begründung, auch wenn sie von deinen Eltern angegeben und verantwortet wird, kann als Rechtfertigungsgrund akzeptiert werden.
Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule sofort (telefonisch 713 13 50/14 bzw. 713 13 50) zu melden und in der Folge ehebaldigst schriftlich zu entschuldigen. Wer länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne dies zu rechtfertigen und auf schriftliche Aufforderung binnen einer weiteren Woche keine ausreichende Rechtfertigung (ärztliches Attest) seines Fernbleibens erbringt, gilt als vom weiteren Schulbesuch abgemeldet.
Befreiung vom Unterrichtsbesuch
Auf persönliches Ansuchen kann dich der Klassenvorstand für einzelne Stunden bis zu einem Tag vom Unterrichtsbesuch befreien. Für längere Befreiung vom Unterrichtsbesuch wende dich an den Schulleiter.
Verlassen des Schulgebäudes
Während des Vormittagsunterrichts darfst du das Schulgebäude in dringenden Fällen – z.B. plötzlicher Erkrankung – nur mit Genehmigung durch deinen Klassenlehrer bzw. deine Klassenlehrerin oder mit einem Passierschein (Sekretariat) verlassen.
Wenn du in Freistunden das Schulhaus verlassen möchtest, musst du (am Beginn des Schuljahres) eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (Haftungserklärung!) bringen.
Unterrichtsmittel
Laut Schulunterrichtsgesetz bist du verpflichtet, die für den Unterricht erforderlichen Arbeitsmittel (Hefte, Mappen, Taschenrechner, Schreibmaterialien, Lehrbücher…) mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.
In den Gegenständen Kunst und Gestaltung und Bildnerisches Gestalten müssen Verbrauchsgüter (Farben, Pinsel, Stoffe …. ) selbst gekauft werden. Vom Staat werden nur dauerhafte Unterrichtsmittel (Werkzeuge, Maschinen, Computer, …) zur Verfügung gestellt.
Handybenützung
Grundsätzlich entscheidet die Lehrkraft, was im Unterricht erlaubt ist und was nicht.
In manchen Fällen ist es sicher sinnvoll, wenn Schüler*innen Notizen am Handy abrufen, im Internet etwas konkret recherchieren, d.h. das Gerät als Arbeitsinstrument nutzen.
Prinzipiell soll das Handy aber ausgeschaltet oder zumindest stumm geschalten sein und sich in der Tasche oder in der Handybox am Lehrertisch befinden. Bei Schularbeiten muss das Handy in der vorgesehen Box abgelegt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Handys kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Das unerlaubte Filmen, Fotografieren oder Erstellen von Tonaufnahmen ist im Unterricht nicht gestattet.
Wie jeder den Unterricht störende Gegenstand kann das Handy vom Lehrer / von der Lehrerin abgenommen werden. Die Rückgabe erfolgt dann in der Regel am Ende der Stunde, eventuell aber auch erst am Ende des Unterrichts in der Direktion.
Lehrende müssen den Verdacht einer strafbaren Handlung an die Schulleitung melden. Das betrifft auch strafrechtsrelevante Inhalte auf Handys von Schüler*innen. In einem solchen Fall wird das Handy abgenommen.
Schäden
Bitte behandle die Einrichtungsgegenstände des Schulgebäudes schonend!
Die Schule verfügt nur über begrenzte finanzielle Mittel. Schäden bitte sofort melden, damit entschieden werden kann, ob der Verursacher (dessen Haushaltsversicherung) oder die Schule für die Behebung des Schadens aufkommen muss.
Verschmutzung
Verschmutze die Klassenräume, Gänge und WCs nicht mutwillig. Außerdem ist zu beachten, dass nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle auf die Tische gestellt werden müssen. Ansonsten kann keine ordentliche Reinigung durchgeführt werden.
Schulärztin
Du kannst die Schulärztin während ihrer Anwesenheitszeiten besuchen.
Pflaster und kleines Verbandszeug gibt es auch im Sekretariat.
Für längerdauernde Befreiung vom Unterricht z.B. Bewegung und Sport oder Instrumentalunterricht ist ausschließlich die Schulärztin zuständig. Dein Hausarzt allein kann dich vom Unterrichtsbesuch nicht befreien.
Rauchen
Rauchen ist gesundheitsschädlich und demnach im gesamten Schulbereich verboten.
Garderobenkästen
Für Unterrichtsmittel und Kleider stehen Spinde zur Verfügung, die in der Regel von zwei Schüler*innen benützt werden. Besorge dir selbst ein Vorhängeschloss dafür. Im Spind dürfen keine verderblichen Speisen aufbewahrt werden.
Am Ende des Jahres musst du den Spind vollständig ausräumen, da dieser in den Ferien gereinigt wird. Für Gegenstände, die trotzdem im Spind bleiben, kann keine Haftung übernommen werden!
Mülltrennung
Durch das Abfallwirtschaftsgesetz bist du verpflichtet, den Abfall getrennt zu entsorgen. Verwende dabei unbedingt die jeweiligen Abfallbehälter für Papier, Dosen, Plastik und Restmüll, die du in den Unterrichtsräumen bzw. im Gangbereich findest.