Finanzielle Unterstützung von Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Projekttage oder Sprachreisen stärken und fördern die Klassengemeinschaft. Die Teilnahme sollte daher allen Schüler*innen möglich gemacht werden.

In Familien gibt es immer wieder finanzielle Engpässe. Da ist die Zahlung von Kosten für Schulveranstaltungen oft nur teilweise möglich. In diesen schwierigen Zeiten kann Sie der Elternverein BORG3 unterstützen:

Voraussetzungen für eine Förderung:

  1.  Eine finanzielle Unterstützung muss notwendig sein (Bedürftigkeit)
  2. Antrag auf Unterstützung beim Bundesministerium: Das Formular liegt im Sekretariat der Schule auf oder kann online ausgefüllt werden: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html Wichtig: Letzte Einreichfrist ist der 30. April des Schuljahres, in dem der Aufenthalt stattfindet. Gilt nur für Veranstaltungen mit mind. 5 Tagen.
  3. Antrag auf Unterstützung beim Elternverein (EV) bis 31. Jänner des jeweiligen Schuljahres an elternverein@borg3.at: Das Formular „Antrag auf Einzelförderung“ liegt im Sekretariat auf bzw. kann anbei heruntergeladen werden
  4. Einzahlung eines EV-Mitgliedsbeitrages für das laufende Schuljahr

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Förderung.

Weiterer Ablauf:

  • Information durch die Obfrau, ob der EV laut Richtlinien einer Förderung zugestimmt hat und in welcher Höhe.
  • Der Zuschuss wird dann auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
  • Rücküberweisung einer doppelt bezahlten Förderung (Bildungsministerium, EV) bzw. einer über den notwendigen Bedarf hinausgehenden Auszahlungssumme an den EV.

Da bei Schulveranstaltungen, die kürzer als 5 Tage dauern, keine Förderung des Bildungsministeriums vorgesehen ist, ist der EV auch hier bereit, seine ordentlichen Mitglieder zu unterstützen:

Förderobergrenzen:

Ziel ist, möglichst viele bedürftige Schülerinnen und Schülern zu unterstützten. Auf Grund der begrenzten Mittel des EV geben Sie bitte nur den Betrag an, den Sie unbedingt brauchen.

  • Sprachreisen: max. € 300
  • Sportwochen und Skikurse: max € 150
  • Kulturreisen: max. € 100

Hinweis:

Gesundheitshunderter Junior: Ist ein Elternteil bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) krankenversichert, kann für das mitversicherte Kind der „Gesundheitshunderter Junior“ für sportliche Schulveranstaltungen oder Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen beantragt werden. Nähere Infos unter: svs.at/gesundheitscheckjunior bzw. Google-Suche „Gesundheitshunderter Junior“.

 Klassenförderungen:

Der EV unterstützt mit einem einmaligen Betrag pro Schuljahr die Klassen für Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen, Wandertagen, etc.:

  • 150 Euro für die 5., 6. und 8. Klassen und die beiden Üst
  • 300 Euro für die 7. Klassen

Ihre wichtige Unterstützung mit dem Elternvereinsbeitrag:

 Liebe Eltern,

im Namen des Elternvereins borg3 ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung für das jeweils laufende Schuljahr in der Höhe von € 28 pro Familie, unabhängig davon, wie viele Kinder derzeit das borg3 besuchen.

Nur so können wir alle Familien, die finanzielle Hilfe für die Kosten von  Schulveranstaltungen brauchen, entlasten. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von einer Schulveranstaltung zu Hause bleiben müssen.

Weiters fördert der Elternverein wichtige Anschaffungen in der Schule, wie z.B. 3-D-Drucker, Duschvorhänge, Laptops, etc. und unterstützt schulische Events wie z.B. den Schulball oder Schulfeste.

Wir ersuchen um Überweisung des Beitrages von € 28 auf folgendes Konto:

Empfänger: Elternverein borg3

Bank: BAWAG PSK

IBAN: AT94 1400 0054 1023 1478

Zahlungsgrund: Elternvereinsbeitrag für sowie Name und Klasse Ihres Kindes

Bei großen finanziellen Engpässen überweisen Sie bitte einen Ihnen möglichen Betrag.

PS: Wir freuen uns auch über Spenden, das erhöht den Förderspielraum ganz wesentlich.