Die regelmäßige Anwesenheit in der Schule bietet Schüler*innen die beste Grundlage für ihren schulischen Erfolg. Sie ermöglicht den direkten Zugang zu wertvollen Unterrichtsinhalten, Lehrmaterialien und persönlicher Unterstützung durch die Lehrkräfte. Der fortlaufende Austausch mit Mitschüler*innen stärkt zudem wichtige soziale und kommunikative Fähigkeiten, die den Lernprozess bereichern. Durch kontinuierliches Dabeisein lassen sich Inhalte leichter verstehen und vertiefen, was langfristige Erfolge fördert. Zudem werden Disziplin und Verantwortungsbewusstsein durch die aktive Teilnahme am Schulalltag positiv gefördert – wichtige Eigenschaften, die sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für den späteren beruflichen Erfolg von großer Bedeutung sind.
Bei Fragen zur Fehlstundenregelung können Sie sich gerne an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin Ihres Kindes oder die Schulleitung wenden!
Im folgenden FAQ möchten wir Sie darüber aufklären, wie vorzugehen ist, wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann.
1. Welche Fehlstunden können entschuldigt werden?
Laut SchUG § 45 Absatz 1 ist das Fernbleiben vom Unterricht nur zulässig:
a) bei gerechtfertigter Verhinderung (v.a. Krankheit, Pflege von Angehörigen, außergewöhnliche Ereignisse wie bspw. Beerdigung, Ungangbarkeit des Schulwegs, Ärzt*innenbesuch, Amtsweg),
b) bei Erlaubnis zum Fernbleiben (durch KV oder Schulleitung),
c) bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Grundsätzlich gilt, dass Ärzt*innen- und Behördentermine in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen sind, außer es handelt sich um kurzfristige oder dringende Termine. Das Nachholen versäumter Inhalte liegt in der Verantwortung der Schüler*innen.
2. Wer meldet das Fehlen?
Die Meldung erfolgt ausschließlich durch Erziehungsberechtigte. Ausnahme: Eigenberechtigte bzw. volljährige Schüler*innen.
3. Wann ist das Fehlen zu melden?
Jede Abwesenheit ist spätestens am ersten Tag der Abwesenheit bis 07:45 Uhr zu melden. Geplante Abwesenheiten (z.B. bei Ärzt*innen- oder Behördenterminen) sind im Vorfeld mitzuteilen.
4. In welcher Form erfolgt die Meldung?
Folgende Kommunikationskanäle können verwendet werden:
Bei akuten Meldungen:
• per WebUntis (siehe Punkt 11)
• per Mail an Klassenvorstand
• telefonisch oder per Mail im Sekretariat bei Fr. Steinmetz
(+43 1 7131350, sekretariat@borg3.at)
Im Vorfeld:
• per WebUntis (siehe Punkt 11)
• per Mail an Klassenvorstand
Der Grund des Fehlens muss bei jeder Meldung angeführt werden. Sofern mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin vereinbart, sind Meldungen auch per SMS/Messenger möglich.
Digitale Abwesenheitsmeldungen, die Abwesenheitsgründe enthalten und eindeutig (durch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) einem/einer Erziehungsberechtigten zugeordnet werden können, gelten gleichzeitig als Entschuldigungsschreiben. In diesem Fall kann eine schriftliche Entschuldigung entfallen. Erziehungsberechtigte sind selbst verantwortlich, ihre Zugänge gegen missbräuchliche Verwendung abzusichern.
5. Müssen bei mehrtägigen Absenzen mehrere Meldungen gemacht werden?
Jedes Fehlen muss täglich gemeldet werden, außer wenn bei der Erstmeldung die Dauer der Abwesenheit genannt wurde.
6. Welcher Abwesenheitsgrund erfordert welche Form der Entschuldigung (z.B. ärztliche Bestätigung)?
Schriftliche Entschuldigungen sind spätestens eine Kalenderwoche nach Beendigung der Abwesenheit in folgender Form beim KV einzubringen:
Schriftliche Entschuldigung durch die Eltern:
• Krankheitsdauer bis 5 Tage
• Ansuchen um Befreiung
Zeitbestätigung:
• Ärzt*innenbesuch
• Behördentermin
Bestätigung:
• Krankheitsdauer ab 6 Tagen
• auf Anfrage des KVs (laut §45 Absatz 3 SchUg)
Entschuldigungen aufgrund von Ärzt*innen- oder Behördenterminen sind bereits im Vorfeld bei den Klassenvorständ*innen einzubringen, ein Passierschein ist beim Verlassen des Schulgebäudes in diesem Fall nicht notwendig.
Wie in Punkt 4 beschrieben, kann auch eine digitale Abwesenheitsmeldung, die eindeutig einem/einer Erziehungsberechtigten zugeordnet werden kann und einen Abwesenheitsgrund enthält, als Entschuldigungsschreiben akzeptiert werden.
7. Wird Fehlen aufgrund von Betriebsstörungen öffentlicher Verkehrsmittel entschuldigt?
Grundsätzlich sind Schüler*innen selbst dafür verantwortlich, ihren Schulweg so zu planen, dass sie den Unterricht pünktlich besuchen können. In Ausnahmefällen kann eine Verspätung durch Screenshots der VOR-App oder eine schriftliche Bestätigung der ÖBB bestätigt und legitimiert werden. Die Beurteilung erfolgt, je nach Häufigkeit des Vorkommnisses, durch den KV.
8. Welche Konsequenzen kann häufiges Fehlen nach sich ziehen?
• Verhaltensnote
• Frühwarnung wegen Nicht beurteilt
• Feststellungsprüfung
• Bei auffällig häufigem Fehlen: Kontaktaufnahme mit Erziehungsberechtigten durch KV
• bei unentschuldigtem Fehlen von mehr als eine Woche, fünf nicht zusammenhängenden Schultagen oder 30 Unterrichtsstunden: Androhung auf Abmeldung (siehe Punkt 9)
9. Was passiert, wenn die Grenze der unentschuldigten Fehlstunden erreicht wird?
Sobald Schüler*innen länger als eine Woche, fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt haben, ergeht eine schriftliche Androhung der Abmeldung an die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler*innen. Sofern diese nicht innerhalb einer Woche das Fehlen glaubhaft entschuldigen können, wird der Schüler/die Schülerin vom Unterricht abgemeldet. Bei Schulpflichtigen sind eine Anzeige und Verwaltungsstrafe verpflichtend von der Schule einzubringen.
10. Was passiert, wenn Schüler*innen den Unterricht grundsätzlich besuchen, aber nicht in allen Fächern teilnehmen können (z.B. Verletzung am Finger, kein Klavierunterricht)?
Der Unterricht muss trotzdem besucht werden, auch wenn die Teilnahme an praktischen Übungen aus Krankheits-/ Verletzungsgründen unterbleiben kann. Grundsätzlich ist eine Mitarbeitsleistung auch ohne Teilnahme an praktischen Übungen in jedem Fach möglich.
Längerfristige Sportbefreiungen sind in jedem Fall von der Schulärztin auszustellen. Dazu ist Frau Dr. Fuchs immer mittwochs und freitags zwischen 08:15 und 12:15 im Schulärzt*innenzimmer erreichbar.
11. Wie kann ich als Erziehungsberechtigte*r Einsicht in die Fehlzeiten meines Kindes nehmen?
Die Fehlzeiten der Schüler*innen werden elektronisch mittels der Schulverwaltungssoftware WebUntis (elektr. Klassenbuch) festgehalten und verwaltet. Erziehungsberechtigte können selbst auf WebUntis einen Account erstellen, der mit ihrem Kind verknüpft ist, und Einsicht in die Eintragungen nehmen. Dazu gehören unter anderem Stoffeintragungen, Prüfungstermine und Abwesenheiten.
Zum Erstellen eines Zugangs wurde/n die E-Mailadresse/n des/der Erziehungsberechtigten, die bei der Anmeldung genannt wurde/n, in WebUntis hinterlegt. Zum Erstellen muss man im Browser zur Adresse registrierung.borg3.at navigieren und die hinterlegte Adresse als Benutzernamen verwenden.
Im zweiten Schritt wird die Korrektheit der Adresse mit Hilfe einer Registrierungsmail überprüft und Sie erhalten einen Bestätigungscode, der zum Abschluss der Registrierung eingegeben werden muss. Alternativ können Sie auch auf den Bestätigungslink in der Registrierungsemail klicken.
Zum Abschluss werden Sie aufgefordert, selbst ein Passwort zu vergeben. WebUntis unterstützt Sie bei der Vergabe des Passwortes, indem genau angezeigt wird, welche Kriterien erfüllt sein müssen bzw. bereits erfüllt wurden, damit das Passwort auch tatsächlich gültig ist. Nach erfolgreicher Registrierung kann auch die App UNTIS Mobile verwendet werden.Sollte eine Adresse nicht oder falsch hinterlegt sein oder eine weitere Adresse hinterlegt werden wollen, bitte an Martin Stolzlechner (martin.stolzlechner@borg3.at) wenden.
12. Wie trage ich Abwesenheiten über WebUntis ein?
Um eine Abwesenheitsmeldung in WebUntis zu erstellen, müssen Sie sich zuerst in der App oder im Browser anmelden. Eine Weiterleitung zur Startseite von WebUntis finden Sie auf unserer Schulhomepage www.borg3.at unter „Service“ bzw. „Klassenbuch“. Wählen Sie im linken Seitenmenü den Unterpunkt „Abwesenheiten” und klicken Sie auf den Button mit der Beschriftung „Abwesenheit melden”. Die Eckdaten der Abwesenheit (Beginn/Ende und Grund der Abwesenheit) können im Anschluss eingetragen werden.
Sollte Ihnen beim Eintragen ein Fehler passieren, können Sie in der Zeile der jeweiligen Abwesenheit auf das Stift-Icon klicken und Ihre Eingaben bearbeiten oder durch Klicken auf den Button mit der Beschriftung „Löschen” die Anwesenheit ganz entfernen. Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, bis der Klassenvorstand die Entschuldigung bearbeitet hat. Danach werden Änderungen gesperrt und können nur mehr durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin vorgenommen werden.
Falls Ihr Kind fälschlicherweise als abwesend eingetragen wurde, bitten wir Sie, die betreffende Lehrperson und/oder den Klassenvorstand/die Klassenvorständin möglichst zeitnah zu informieren.
Sobald die Eintragung durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin bearbeitet wurde, ändert sich der Status und sie wird als „entschuldigt“ / „nicht entschuldigt“ kategorisiert.
Auf der oben genannten Seite ist es ebenfalls möglich, eine Übersicht über die Fehlzeiten Ihres Kindes zu gewinnen und nach Entschuldigungsstatus zu filtern. Dazu können Sie im Menü einen Zeitbereich bzw. eine Kategorie wählen.