FAQ zur Matura 24/25

Im folgenden FAQ beantwortet Frau Direktor Innerhuber Fragen zur Reifeprüfung, die im Rahmen der Infoveranstaltung in den 8. Klassen häufig gestellt wurden.

1. Wann ist der Antritt in Religion/Ethik bei der mündlichen Matura möglich?

Religion/Ethik müssen in allen vier Oberstufenklassen belegt sein, damit sie maturabel sind. Wenn das nicht der Fall ist, kann man über die fehlenden Jahre eine Externistenprüfung ablegen und, bei positivem Ergebnis, bei der Matura in Ethik/Religion antreten.

2. Ich war in der 5. Klasse in einer anderen Schule. Welche Stundentafel/welches Stoffgebiet gilt?

Bei der Matura gelten die Wochenstunden des BORG3, auch für die 5. Klasse. Dasselbe gilt für das Stoffgebiet, welches zur Matura kommt.

3. Darf ich im Wahlpflichtfach Russisch schriftlich maturieren?

Nein, Wahlpflichtfächer sind nur mündlich maturabel.

4. Kann ich im Wahlpflichtfach Russisch mündlich maturieren?

Ja, sobald du in einem vertiefenden Wahlpflichtfach 4 Wochenstunden in der Oberstufe hattest, kannst du mündlich maturieren. Wenn du Russisch als ergänzendes Wahlpflichtfach belegt hast, musst du das Fach zumindest drei Jahre lang besucht habe, um darin zu einer mündlichen Prüfung antreten zu können.

5. Kann ich im Wahlpflichtfach Spanisch maturieren?

Ja, wenn du das Wahlpflichtfach alle drei Jahre lang besucht hast, ist eine mündliche Prüfung auf GERS-Niveau A2 möglich.

6. Kann ich in Informatik maturieren?

Nein, in Informatik, Sportbiologie und BESP ist keine Matura möglich.

7. Was passiert, wenn ich bei der Matura krank bin?

Die schriftliche Matura kann in diesem Fall beim nächsten Prüfungstermin abgelegt werden. Das wäre bei einem geplanten Antritt zum Haupttermin im Frühjahr der darauffolgende im Herbst. Bei Erkrankung bei der mündlichen RP kann, falls man zu den Prüfungen zu Beginn der Prüfungstage eingeteilt ist, eine Verschiebung auf einen anderen Prüfungstag desselben Termins möglich sein. Es muss aber beachtet werden, dass auch die mündlichen Prüfungen nur innerhalb einer von der Behörde vorgegebenen Zeitspanne erfolgen können, daher ist eine Verlegung nur innerhalb dieses Rahmens möglich. Sowohl für die schriftliche als auch die mündliche RP gilt, dass nur eine Krankmeldung mit ärztlicher Bestätigung zu einem weiteren Antritt ohne Terminverlust berechtigt.

8. Wie wird der Schwellenwert bei der mündlichen RP ermittelt?

Für die Berücksichtigung der Jahresnote bzw. der ermittelten Gesamtnote bei den mündlichen Teilprüfungen ist die Mitwirkung an der Prüfung erforderlich. Wenn eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat an der mündlichen Teilprüfung nicht mitgewirkt hat oder die Mitwirkung an der Prüfung verhindert, ist die Anwendung der gesamthaften Beurteilung für die jeweilige Teilprüfung von der Prüfungskommission auszuschließen (§ 3 Abs. 1 LBVO Abschl.Prüfungen)